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Jun 2026

Google haftet für Lügen seiner KI: Ein deutsches Urteil mit Signalwirkung

Google haftet für Lügen seiner KI: Ein deutsches Urteil mit Signalwirkung

Ein deutsches Gericht hat Google verurteilt: Das Unternehmen haftet für falsche Behauptungen, die seine KI-Suchübersichten über Firmen und Personen verbreiten. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben – auch über die Grenzen Deutschlands hinaus.

Was ist passiert?

Zwei Münchner Verlage hatten Google abgemahnt. Bei bestimmten Suchanfragen behauptete Googles KI-Übersicht fälschlich, die Verlage steckten hinter Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken. Die KI hatte dabei Informationen über tatsächlich dubiose Unternehmen mit den beiden Verlagen vermischt – Zusammenhänge, die in keiner der verlinkten Quellen existierten.

Google reagierte nicht auf die Mahnung. Also zogen die Verlage vor Gericht. Das Landgericht München I gab ihnen recht und stufte Google als direkten Verantwortlichen ein – nicht nur als Vermittler fremder Inhalte.

Warum ist das wichtig?

Bisher argumentierte Google, dass die KI nur bestehende Informationen zusammenfasse und Nutzer die Quellen selbst prüfen sollten. Das Gericht wies dies zurück: Die KI-Übersichten seien keine bloßen Suchergebnisse, sondern eigenständige Inhalte, die Google selbst erzeugt. Die KI fasse Ergebnisse “in eigenen Worten und nach einer eigenen Gliederung” zusammen und treffe Aussagen, die in keiner Quelle stehen.

Besonders brisant: Die KI hatte falsche Verbindungen hergestellt – und damit den Ruf zweier seriöser Unternehmen beschädigt. Würde man Google hier nicht haftbar machen, entstünde eine gefährliche Lücke: Die Geschädigten könnten weder die ursprünglichen Quellen noch Google verklagen, weil die KI eigene, neue Aussagen erfunden hatte.

Zusatzgedanke: Was könnte das für die Schweiz bedeuten?

Die Schweiz hat kein spezielles KI-Gesetz und keine EU-Regulierung wie das Digitale-Dienste-Gesetz. Das heisst aber nicht automatisch, dass Betroffene hier schlechter gestellt wären – es heisst vor allem, dass die Rechtslage weniger klar geregelt ist.

In der Schweiz könnten bei falschen KI-Aussagen verschiedene Gesetze greifen:

  • Artikel 28 des Zivilgesetzbuchs (ZGB): Schützt die Persönlichkeit vor widerrechtlichen Eingriffen. Wer Ruf, Ehre oder Ansehen beschädigt, kann Unterlassung und Schadenersatz verlangen.
  • Artikel 49 OR (Schadenersatz): Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht, haftet für den Ersatz.
  • Artikel 173 und 174 StGB (Üble Nachrede / Verleumdung): Strafrechtliche Schutzbestimmungen, wenn falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden.

Schweizer Gerichte haben sich bereits mit Suchmaschinen beschäftigt: Das Bundesgericht hat etwa festgestellt, dass nicht nur der ursprüngliche Verfasser einer verletzenden Aussage haftet, sondern auch alle, die an der Verbreitung mitwirken. Ein Bezirksgericht in Zürich bejahte 2018 zudem, dass ein Suchmaschinenbetreiber grundsätzlich haftbar gemacht werden kann, wenn er durch das Anzeigen bestimmter Links eine Persönlichkeitsverletzung mitverursacht.

Ob ein Schweizer Gericht bei KI-generierten Übersichten genauso entscheiden würde wie das Landgericht München, ist offen. Die Schweiz kennt keine speziellen Haftungsprivilegien für Internetplattformen – aber sie hat auch noch keinen vergleichbaren Fall zu KI-Übersichten entschieden. Die bestehenden Regelungen zum Persönlichkeitsschutz könnten aber durchaus ein Ansatzpunkt sein.

Der grössere Kontext

Die Analyse zeigt ein beunruhigendes Bild: Selbst bei den richtigen Antworten von Googles KI fehlte in über der Hälfte der Fälle der Nachweis in den verlinkten Quellen. Die KI erfindet also nicht nur manchmal falsche Tatsachen – sie präsentiert auch richtige Informationen so, dass niemand ihre Herkunft überprüfen kann.

Das Münchner Urteil setzt hier einen wichtigen Marker: Wer eine KI anbietet, muss sich deren Aussagen zurechnen lassen. Das gilt für Google – und potenziell auch für jeden anderen Anbieter von KI-generierten Inhalten.

Fazit

Das deutsche Urteil ist ein Weckruf. Es zeigt, dass KI-Systeme nicht in einem rechtsfreien Raum operieren dürfen. Wer von einer KI falsch dargestellt wird, sollte nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten – egal ob in Deutschland oder in der Schweiz.

Für Nutzer bleibt die Devise: KI-Antworten sind nützlich, aber keine juristisch belastbare Wahrheit. Wer Schaden erleidet, hat Möglichkeiten. Welche genau, hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Rechtssystem ab.


Quellen: The Decoder